Diskussionen
und Stellungnahmen zum Thema Gesundheit
Öffentliches Hearing unter
Federführung von Herrn Staatsminister Söder am 14.01.2011
Zur Beseitigung des
weiter unten beschriebenen Scherbenhaufens hat Minister Söder die Vertreter der
Krankenkassen und des Bayerischen Hausärzteverbandes sowie die noch
amtierenden, eigentlich seit November 2010 abgewählten Vorstände der KVB und
die Vertreter der Liste
der „Freien
Hausärzte Bayerns“, bei denen es sich um linientreue KVB-Gefolgsleute handelt,
nach München geladen. Minister Söder möchte dabei als Schlichter fungieren.
Dies befremdet, da Minister Söder sich im Vorfeld als Vertreter des KV-Systems
und der Krankenkassen präsentierte und unter anderem den Hausärzten als Folge
ihrer Ausstiegüberlegungen (aus dem KV-System) eine 25%ige Minderung ihres
künftig zu erwartenden Honorars in
Aussicht stellte. 25% Minderung des Honorars bedeutet bei einem
Betriebskostenanteil von über 50% eine Minderung des Gewinns vor Steuern von
wenigstens 50%, also die Minderung des verfügbaren Einkommens für die
Lebenshaltung und Alters- und Krankheitsvorsorge auf die Hälfte – so, als wenn
Sie ihr Gehalt um die Hälfte gekürzt bekämen. Letztlich zeigt dies aber, worum
es den Kassen und dem zuständigen Minister im Grunde geht: um eine Verminderung
der Ausgaben für die ärztlichen Honorare, allen Beteuerungen der hohen Politik
zum Trotz, die Honorierung der Hausärzte müsse verbessert werden, um den Erhalt
der wohnortnahen hausärztlichen Basisversorgung einer immer älter werdenden
Bevölkerung auch in Zukunft zu sichern. Alles Gewäsch, wohlklingende Worthülsen
und Politikerphrasen, welche zu allem möglichen gut sind, nur nicht dafür, das
Vertrauen der Bürger in unsere parlamentarische Demokratie zu stärken
(Dr. Peter Fülle)
Bericht eines Teilnehmers
am öffentlichen Hearing am 14.01.2011
Als Teilnehmer am
Hausärzte Hearing heute in München möchte ich Euch allen eine kurze
Zusammenfassung mit einigen persönlichen Anmerkungen senden, um Euch auf dem
Laufenden zu halten.
Am Anfang zeigte
sich schon gegen 9.00 Uhr, eine Stunde vor Beginn, dass die Organisation
schlecht vorbereitet oder gewollt an ihre Grenzen stieß. Es wurde ein
Saal gewählt der mit 5 Stuhlreihen a 25 Plätze bestückt war. Von diesen Plätzen
waren 60 Plätze reserviert für Mitglieder des Landtages und der Presse. Die restlichen
Plätze waren schon belegt und ca 150 Hausärzte wurden
in Räume abgeschoben von denen
1 Raum nur eine
tonlose Übertragung bot. Um unsere Vertreter nicht in eine schlechte Position
zu drängen ,wurde besonnen auf Deeskalation
gesetzt, nicht jedoch ohne Nachdruck auf diesen Missstand hinzuweisen. So
suchten wir uns in dem 2.Raum einen Eckplatz um die Statements der einzelnen
Beteiligten zu hören. Einen Vorteil hatte dieser Extraraum aber doch, man
konnte zwischendurch schon mal einen Applaus spenden und auch Protestrufe
loswerden. Im Hauptsaal hatte sich Landtagspräsidentin MdL Stamm dieses
verbeten.
Die Diskussion wurde
von Herrn Dr. Söder neutral geleitet, jedoch betonte er in jedem zweiten Satz,
„ der Ausstieg war der falsche Weg“.
Mit diesen immer wieder
vorgetragenen Satz wird deutlich, wie angsterfüllt die Politik auf uns
schaut, und welche einzigartige Chance wir vergeben haben.
Unsere beiden
hausärztlichen Vertreter Dr.Geis und Dr.Krombholz hatten einen unglaublich schwierigen Part in
der Diskussion, konnten aber in allen ihren Antworten überzeugen und unsere
Position souverän halten. Dafür gebührt Ihnen unsere Hochachtung und
Anerkennung. . Ihrer Souveränität ist es zu verdanken, dass es heute nicht zu
einem Tribunal gegen uns Hausärzte werden konnte.
Wer sich alles im
Original ansehen möchte, kann dies unter dem Link http://www.stmug.bayern.de/aktuell/hausaerzte_hearing.htm
gerne über sich ergehen lassen.
Die Statements der
Kassenvertreter Dr. Platzer ,Dr. Langejürgen und Frau
König Vorsitzende des BKK Landesverbandes waren zum größten Teil nichts
sagend, ohne verbindliche Angebote aber immer wieder erfüllt mit der Forderung
von einem Ausstieg für immer abzuschwören. In keiner Äußerung war ein
Verhandlungsangebot mit dem Willen auch ein Verhandlungsziel zu erreichen zu
erkennen. Ein einheitlicher Vertrag wurde unisono abgelehnt mit fadenscheinigen
Argumenten wie Vertragsvielfalt, Qualität, Probleme der ländlichen Versorgung
etc. die uns nicht neu waren. Lediglich der Vertreter der LKK erkannte die
Vorteile eines einheitlichen Vertrages.
Die für mich
unpassendste Äußerung des Tages war aus dem Mund von Frau König zu vernehmen.
Sie zeigt deutlich welchen Stellenwert wir besitzen sollen – nämlich der Knecht
der Kassen zu sein und sonst nichts weiter. Sie forderte von der Politik
dafür zu sorgen, dass wir in unseren Praxen mundtod
gemacht werden, “jegliche politische Diskussion in den Hausarztpraxen müssen
unterbleiben“ waren ihre Worte. Wie in der DDR, im Dritten Reich oder besser
wie zu Zeiten der Sklaverei, sollte uns verboten werden über unsere Lage zu
diskutieren, oder Veränderungen zu fordern. Eben weil wir in den Augen von Frau
König immer noch die Sklaven der Kassen sind. Auch die Forderung, den Verband
durch die Rechtsaufsicht in seinem Handlungsspielraum zu begrenzen, bezeugt
keinen Willen, auf Augenhöhe mit uns verhandeln zu wollen.
Diese Einstellung
war mir persönlich von Herrn Langejürgen schon
bekannt, aber dass der Feind auch im BKK Bereich so gnadenlos über uns verfügen
möchte, macht mir schon Sorge.
Ich bin der festen
Überzeugung, dass wir lange Verhandlungen oder besser gesagt Hinhaltungen über
einen neuen Hausarztvertrag hinnehmen müssen, wenn das Sozialgericht die
Kündigung für rechtmäßig erklärt. Uns bleiben dann nur noch die Verträge mit
der Handvoll verbliebenen Kassen wie z.B. die BKK Bosch. Die Loyalität dieser
wird sich nach dem Urteil jedenfalls zeigen.
Wir haben insgesamt
durch den heutigen Tag erreicht, dass wir unsere Position wieder Aufrecht in
der Öffentlichkeit vertreten können, und die andere Seite hat wiedermal ihr
wahres Gesicht gezeigt.
(Ein Kollege aus dem
Landkreis Bayreuth)
06.01.2011 18:45
Als Antwort auf: Re:
Hausärzte-Hearing schon am 14. Januar
Immer diese Politiker - und dann noch von der FDP
Sehr geehrter Herr
Kollege,
auch wenn es
unhöflich ist; ich kann dieses Geseiere nicht mehr
hören. Da verstößt unsere "Premium-Kasse" in Bayern gegen jedes
Recht, kürzt unsere schwer verdienten Honorare für das erste Halbjahr 2010,
kündigt ebenso rechtswidrig fristlos den HzV-Vertrag,
ignoriert erst einmal das SG München, das die AOK zur sofortigen Auszahlung der
unrechtmäßig einbehaltenen Honoraranteile verurteilt (in meinem Fall ca.
13.000,- Euro) und dann erfahren wir als schlüssige Erklärung, dass die AOK mit
diesen unglaublich dreisten und unrechtmäßigen Aktionen offensichtlich ihre
Schulden beim Gesundheitsfond aus unserem Honorar zu finanzieren gedenkt. Als
Schlichter in der Konfrontation mit dieser und anderen, deutsche Gesetze
ignorierenden Kassen soll ausgerechnet der Staatsminister eingesetzt werden,
der sich in Bad Gögging als oberster Artenschützer
der bayerischen Hausärzte feiern ließ, um dann Partei der körperschaftlichen
Rechtsbrecher zu ergreifen, und der die durch das SGB V entrechteten
Vertragsärzte, die die Ketten der Knechtschaft abstreifen wollten
(Entschuldigung, Frau Kollegin Kuhn, Hausärztin und Bürgermeisterin (SPD) in
Bayreuth und Ex-Mitglied im BHÄV), massiv bedrohte. Nein danke, verarschen kann
ich mich selber gut genug und das jeden Tag!
(Dr. Peter Fülle;
Beitrag in www.hausarzt.de)
Zum „Ausstieg“ der Hausärzte; „Ein
Scherbenhaufen bleibt“
In der Weihnachtsausgabe des „Kurier“ vom 24.12.2010 ist u.a. wieder einmal zu lesen, mit dem beabsichtigen kollektiven Ausstieg der Hausärzte habe Dr. Hoppenthaller beabsichtigt, die Kassen zum Abschluss „neuer, noch besser dotierter Hausarztverträge“ zu zwingen. Es ist deprimierend, mit welcher Beharrlichkeit in der Presse solche Falschmeldungen verbreitet werden.
Die Verträge zur „Hausarztzentrierten Versorgung“ (HzV) sind im Sozialgesetzbuch V im §73 b festgelegt. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind danach verpflichtet , solche Verträge anzubieten und mit einem Partner abzuschließen, der dazu von mindestens 50% der Hausärzte beauftragt wurde. In Bayern wurde dazu durch die überwältigende Mehrheit der Hausärzte der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) mandatiert, da die „Kassenärztliche Vereinigung Bayerns“ (KVB) als Körperschaft öffentlichen Rechts und damit verlängerter Arm des Gesundheits- und Sozialministeriums nicht das Vertrauen der Mehrzahl der Hausärzte besaß. Nur die AOK Bayern war bereit, einen HzV-Vertrag nach 73b des SGB V abzuschließen, die anderen Kassen mussten in einem Schiedsverfahren durch einen Schlichterspruch dazu gezwungen werden. Somit war in Bayern nur der HzV-Vertrag mit der AOK Bayern das Ergebnis einer Verhandlung zwischen der AOK und dem BHÄV, die anderen Verträge wurden den Kassen ebenso wie dem BHÄV per Schiedspruch „verordnet“. Im verhandelten HzV-Vertrag mit der AOK war eine maximale Vergütung pro eingeschriebenem Versicherten in Höhe von 84 Euro pro Quartal (also für 3 Monate hausärztliche Versorgung) vereinbart worden. Diese maximal 84 Euro pro eingeschriebenem Versicherten und Quartal müssen natürlich erst „erarbeitet“ werden, darüber hinausgehende Honoraranforderungen, z.B. durch gesondert abrechenbare Leistungskomplexe, werden nicht vergütet. Für den Bereich der Ersatzkassen legte der Schiedsspruch ein durchschnittliches maximales Honorar von 76 Euro pro eingeschriebenem Versicherten und Quartal fest. Die geringere Honorarobergrenze wurde vom Schlichter damit begründet, dass erfahrungsgemäß bei den Versicherten der Ersatzkassen eine geringere Morbidität zu bedienen sei, d.h., der Versorgungsbedarf und damit Behandlungsumfang der in der AOK versicherten Patienten ist höher als der für Versicherte der Ersatzkassen. Diese Verträge wurden ab Juli 2010 wirksam. Dennoch teilte uns die AOK im September mit, dass sie unsere maximal mögliche Vergütung unter Berufung auf eine „Meistbegünstigungsklausel“ im HzV-Vertrag rückwirkend zum Januar 2010 von 84 auf 76 Euro absenke. Das Geld wurde gleich einbehalten, so dass ich für die ersten 6 Monate von 2010 rund 13.000,- Euro weniger Honorar erhielt als eigentlich im Vertrag vereinbart war. In einem Urteil des SG München von Anfang Dezember wurde festgestellt, dass diese rückwirkende Honorarkürzung nicht rechtmäßig sei, und die AOK zur sofortigen Nachzahlung verurteilt. Dies ist bis heute nicht geschehen. Um die AOK gegenüber den Ersatzkassen nicht schlechter zu stellen, hat der BHÄV der AOK einen HzV-Vertrag mit einer auf 76 Euro abgesenkten Vergütung angeboten, der dafür eine garantierte Laufzeit bis Ende 2015 haben sollte. Es ist also nicht richtig, dass es um eine bessere Dotierung der Verträge ging, im Fall des AOK-Vertrages ist das Gegenteil richtig. Die Antwort der AOK auf dieses Angebot war die einseitige, fristlose Kündigung des HzV-Vertrages, ohne dass die Hausärzte sich einer Vertragsverletzung schuldig gemacht hätten. Und die Rechtsaufsicht schweigt dazu. Gesetze gelten in Deutschland offenbar nur, wenn sie gegen die Hausärzte bzw. deren Verband angewendet werden können, die Kassen stehen über dem Gesetz. Durch eine Änderung des § 73b SGB V hat die schwarzgelbe Koalition diesen in diesem Jahr quasi ausgehebelt, alle Zusagen der Bayerischen Staatsregierung, der 73b werde nicht angetastet, erwiesen sich als „Beruhigungspillen“. Bereits das Nachdenken über Alternativen der Zukunftssicherung als Reaktion darauf wird mit staatlichen Sanktionen belegt, wenn man dem BHÄV damit schaden kann. Wird es irgendwann einmal möglich sein, dass die Medien diese Sachverhalte korrekt und nicht fehlerhaft darstellen?
Inzwischen scheinen sich die Gründe dafür, warum die AOK Bayern den bis Ende 2011 abgeschlossenen HzV-Vertrag fristlos und nach meiner Meinung rechtswidrig gekündigt hat, klarer zu werden: die AOK Bayern ist von einem Sozialgericht dazu verurteilt worden, rund 91 Millionen Euro zu viel erhaltene Beitragsgelder an den Gesundheitsfond zurück zu zahlen. Die Hausärzte hätten demnach die Ehre, für die Verbindlichkeiten der AOK das Geld aus ihren Honoraren zur Verfügung stellen zu dürfen. Pfui Deibel!
Dr. med. Peter Fülle, Hausarzt
(Mitglied im BHÄV als „Indianer“, nicht als „Häuptling“)
MEDIKAMENTENREGRESS
Das Thema
„Medikamentenregress“ ist sicher vielen Patienten auch bekannt. Es handelt sich
dabei um Strafzahlungen, die der Arzt aus seinem Privatvermögen zu leisten hat,
wenn er nach Ansicht der Prüforgane „unwirtschaftlich“ verordnet hat. Der Arzt
soll also Medikamente aus seiner Tasche zahlen, die er seinen Patienten
verordnet hat. Es handelt sich nicht um eine Rückforderung von Honorar, das ihm
zuvor bezahlt worden ist. Ein solcher Vorgang hat Niedersachsen zu einem
tragischen Ausgang geführt.

Dazu der
Kommentar eines Hausarztes aus Hessen:

Vielleicht
helfen Ihnen diese Bericht beim Verständnis dafür, warum
so viele deutsche Ärzte ins Ausland gehen und die Niederlassung als Hausarzt in
diesem unseren Land nur noch etwas für Menschen mit starken Nerven ist.
(Warmensteinach,
26.12.2009)

Zukunft der Hausärzte – Landgemeinden bald arztfrei?
Das neue Sondergutachten des „Sachverständigenrat zur Entwicklung im Gesundheitswesen“ das unlängst der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben wurde, zeichnet ein wenig freundliches Bild der Zukunft der Bevölkerung betreffend die medizinische Basisversorgung.
Für das Jahr 2050 rechnen die Sachverständigen mit mehr als 4 Millionen Pflegebedürftigen, etwa doppelt so vielen wie es dem heutigen Stand entspricht. Dem gegenüber stellt das Gutachten fest, dass „die flächendeckende primärärztliche Versorgung auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist“. Dabei seien Hausärzte wegen des demographischen Wandels, also der Umkehr der Alterspyramide und einer weiteren Zunahme älterer Menschen in unserem Staat, und dem damit einhergehenden Anstieg chronischer Erkrankungen von enormer Bedeutung (zitiert aus dem „Deutschen Ärzteblatt, Heft 28-29, „Mit dem Taxi zum Hausarzt“). Nach einer Umfrage der Berliner Charité unter Medizinstudenten im sog. „praktischen Jahr“ wollen nur noch 7% Hausärzte werden, wegen der im hausärztlichen Bereich als besonders belastend angesehenen Arbeitsbedingungen, vor allem wegen der mit dem Hausarztberuf verbundenen langen Wochenarbeitszeit.
Da im Bereich der Allgemeinmedizin der Anteil der Hausärztinnen ansteigt, wird dadurch die Versorgung auf dem Land in Zukunft noch schwieriger werden, weil ein geringeres Angebot an Kindergärten, Schulen und adäquaten Arbeitsplätzen für die Lebenspartner die Ansiedlungs-bereitschaft in einer Landgemeinde reduzieren könnte.
Der Sachverständigenrat spricht sich daher neben einer besseren Bezahlung der Hausärzte für den Ausbau hausärztlicher „Versorgungszentren“ aus, denen sich auch Fachärzte anschließen könnten. „Rollende Fahrdienste, also Taxen oder Busse, könnten die Patienten von ihrem Wohnort in die maximal 30 Minuten entfernten Primärversorgungszentren bringen. Es gibt auch den Vorschlag, Praxen in den Gemeinden tageweise mit Ärzten aus umliegenden Kliniken zu besetzen.
Was bedeutet die für Warmensteinach? Der derzeitig im Ort niedergelassene Hausarzt und Verfasser dieser Zeilen ist 61 Jahre alt und wird in gut 4 bis längstens 5 Jahren in den Ruhestand wechseln. Alle Bemühungen, einen möglichen Nachfolger zu finden, der in den nächsten Jahren als Partner in der Praxis mitarbeitet, um nach meinem Ausscheiden diese weiter zu führen, waren bislang nicht mit Erfolg gekrönt. Ich habe mit der Gemeinde die Möglichkeit besprochen, dass ich beim Ende meiner Praxistätigkeit mein Praxis-Wohngebäude für den Fall, dass ein eventueller Nachfolger nicht bereit oder in der Lage wäre, die Immobilie käuflich zu erwerben, in das Eigentum der Gemeinde übergebe, die das Haus dann an meinen Nachfolger vermieten könnte und meiner Frau und mir statt eines Kaufpreises eine (zeitlich befristete) Leibrente auszahlt, welche durch die Mieteinnahmen mehr als gegenfinanziert wäre. Der Grund für diese Überlegung ist, dass ich mit der zu erwartenden Rente aus der Ärzteversorgung ein Haus dieser Größe nicht gut halten könnte und dies auch nicht möchte. Andererseits ist die Situation für niederlassungswillige, junge Kollegen so, dass diese nicht unbedingt bereit sind, sich durch den Ankauf einer Immobilie zu Beginn des Berufslebens als Selbständiger und Freiberufler erheblich zu verschulden - dafür sind die Zeiten zu unsicher geworden. So hatte ich es als eine vorteilhafte Lösung sowohl für die Gemeinde als auch für mich angesehen, die Möglichkeit zu schaffen, einem zwar niederlassungs- aber nicht kaufwilligen Nachfolger für meine Praxis ein Praxis- und Wohngebäude in idealer Praxislage anbieten zu können, womit die Zukunft der hausärztlichen Versorgung vor Ort gesichert werden könnte und meine Frau und ich im Alter nicht durch die Verwaltung der Immobilie belastet wären. Ich halte diesen Vorschlag für fair und angemessen. Warmensteinach wäre auch bei einem Rückgang der Einwohnerzahl auf 2.000 Einwohner in den nächsten Jahren als „Fremdenverkehrsgemeinde“ grundsätzlich ein guter Standort für eine hausärztliche Praxis, sofern die allgemeinen politischen Rahmenbedingungen nicht noch widriger werden.
Es ist entgegen aller Lippenbekenntnisse der Bundes- und Landespolitiker nicht sicher, ob von den politischen Entscheidungsträgern nicht eine ganz andere medizinische Versorgungslandschaft angedacht ist, in der freiberufliche Haus- und Facharztpraxen gar nicht mehr vorkommen. Dann müssen eben weitere Wege zum nächsten Versorgungszentrum (bis 30 Minuten Fahrzeit, da muss das Zentrum ja gar nicht schon in Weidenberg stehen…) in Kauf genommen werden. Die Schweden sollen damit zufrieden sein.
(Dr. med.
Peter Fülle, 11.07.2009)
IGEL – Leistungen: Stacheln oder Nutzen ?
„Frau/Herr
Doktor, ich möchte von Kopf bis Fuß untersucht werden – bitte alle Laborwerte
kontrollieren“ – mit solchen Wünschen wird jeder Hausarzt des öfteren konfrontiert. Und wer
versteht nicht die Sorgen der Menschen um ihre Gesundheit. Doch ist der Kassen-
oder Vertragsarzt gehalten, alle Untersuchungen und Behandlungen auf „das Maß
des Notwendigen“ zu beschränken. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
wird nicht eine „optimale“ (was immer das sein mag), sondern eine den
Erfordernissen gerecht werdende und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit
gehorchende Versorgung sichergestellt.
Bestimmte
Leistungen gehören nicht zum Versorgungsauftrag der GKV und dürfen daher vom
Vertragsarzt auch nicht „auf Chipkarte“ abgerechnet werden, dazu gehören z.B.
Beratungen und Impfungen vor Fernreisen, Untersuchungen von Kindern wegen der
Aufnahme in den Kindergarten, sportmedizinische Beratungen und Untersuchungen
sowie alle Untersuchungen und Atteste im Zusammenhang mit der Berufsausbildung –
und –Eignung, für den Erwerb von Führerscheinen und anderes mehr. Leistungen,
die zwar im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Behandlung sinnvoll wären, die
aber nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören, werden als IGEL-Leistungen
bezeichnet: der „Igel“ steht dabei für „Individuelle Gesundheitsleistungen“.
Vorsorgeuntersuchungen wie die zur Früherkennung von Krebskrankheiten
oder die sog. „Gesundheitsuntersuchung“ ab dem 35. Lebensjahr dürfen nur in
vorgeschriebenen Abständen zu Lasten der GKV durchgeführt werden, die
Krebsvorsorge einmal jährlich, die „Gesundheitsuntersuchung“ alle 2 Jahre. Der
Umfang der Untersuchungen ist dabei festgelegt. So sind Ultraschalluntersuchungen
als „Screening“ bei den Vorsorgeuntersuchungen nicht vorgesehen und nicht zu
Lasten der GKV abrechenbar (z.B. die Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen
bei der Vorsorgeuntersuchung von Frauen, die der Prostata bei der
Vorsorgeuntersuchung des Mannes), sofern sich nicht aus der Schilderung der
Beschwerden bzw. aus dem Untersuchungsbefund der Verdacht auf eine Erkrankung
ergeben hat, welcher die Geräteuntersuchung im Rahmen der kassenärztlichen
Versorgung erforderlich (und abrechenbar) macht.
Bei den Augenärzten sind es die Screeninguntersuchungen
auf den Grünen Star (Glaukom), welche nicht zu Lasten der GKV vorgesehen sind
und daher nur als „Privatleistung“ durchgeführt werden können. Ist ein Glaukom
bekannt oder besteht der Verdacht auf ein Glaukom, dann sind die
Augendruckmessungen natürlich „Kassenleistungen“. Werden „Gesundheitsuntersuchungen
in jährlichem Abstand ohne konkreten Krankheitsverdacht gewünscht, so ist die „eingeschobene“
Gesundheitsuntersuchung eine „Privatleistung“. Oder es besteht die Möglichkeit,
im Rahmen sog. „Hausarztverträge“ zusätzliche Angebote wie die jährliche
Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen zu können (z.B. für Versicherte der
AOK oder der Barmer Ersatzkasse).
Eines
muss aber gesagt werden: alle wegen eines Krankheitsverdachtes oder einer
bestehenden Erkrankung erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen sind „Kassenleistungen“.
Ihr Arzt muss sich bei deren Erbringung aber an die Gebote der
Wirtschaftlichkeit halten. Wenn zum Erreichen des Therapiezieles verschiedene,
gleich wirksame Methoden zur Verfügung stehen, so ist der Arzt gehalten, die
kostengünstigere Variante zu wählen. Leider ist es dabei unerheblich, was im „Goldenen
Blatt“ oder anderen, eher nicht zur Medizinischen Fachpresse gehörenden
Zeitschriften geschrieben und angepriesen wird. Leistungen, die über das Maß
des Notwendigen und Wirtschaftlichen hinausgehen können nur als Privatleistung
erbracht oder verordnet werden.
Lassen Sie sich aber nicht „einigeln“;
wenn Ihnen zur Untersuchung und Behandlung von bestehenden Erkrankungen und
Beschwerden nur noch Privatleistungen angeboten und empfohlen werden, dann
sprechen Sie zunächst mit einem Arzt Ihres Vertrauens oder auch mit Ihrer
Krankenkasse. So gehören erforderliche Operationen wegen eines Grauen oder
Grünen Stars auch weiter zu den Kassenleistungen. Akupunktur ist in manchen
Fällen in der Hand des Geübten eine hilfreiche Behandlungsmethode,
Untersuchungen haben günstige Effekte ergeben, z.B. bei Schmerzen durch
Verschleiß der Kniegelenke, doch es gibt auch viele Behandlungsmethoden, die im
Rahmen der GKV bei rücken- und hüftschmerzgeplagten Menschen angewendet werden
können. Denken Sie daran: auch in der Medizin gilt die Binsenweisheit „Jeder
Krämer lobt seine Ware“.
(Dr.
med. P. Fülle, März 2001 - und gilt weiter 2011 – nur die Hausarztverträge sind
überwiegend gekündigt)