Diskussionen und Stellungnahmen zum Thema Gesundheit

 

 

Öffentliches Hearing unter Federführung von Herrn Staatsminister Söder am 14.01.2011

 

Zur Beseitigung des weiter unten beschriebenen Scherbenhaufens hat Minister Söder die Vertreter der Krankenkassen und des Bayerischen Hausärzteverbandes sowie die noch amtierenden, eigentlich seit November 2010 abgewählten Vorstände der KVB und die Vertreter der Liste

der „Freien Hausärzte Bayerns“, bei denen es sich um linientreue KVB-Gefolgsleute handelt, nach München geladen. Minister Söder möchte dabei als Schlichter fungieren. Dies befremdet, da Minister Söder sich im Vorfeld als Vertreter des KV-Systems und der Krankenkassen präsentierte und unter anderem den Hausärzten als Folge ihrer Ausstiegüberlegungen (aus dem KV-System) eine 25%ige Minderung ihres künftig zu erwartenden Honorars  in Aussicht stellte. 25% Minderung des Honorars bedeutet bei einem Betriebskostenanteil von über 50% eine Minderung des Gewinns vor Steuern von wenigstens 50%, also die Minderung des verfügbaren Einkommens für die Lebenshaltung und Alters- und Krankheitsvorsorge auf die Hälfte – so, als wenn Sie ihr Gehalt um die Hälfte gekürzt bekämen. Letztlich zeigt dies aber, worum es den Kassen und dem zuständigen Minister im Grunde geht: um eine Verminderung der Ausgaben für die ärztlichen Honorare, allen Beteuerungen der hohen Politik zum Trotz, die Honorierung der Hausärzte müsse verbessert werden, um den Erhalt der wohnortnahen hausärztlichen Basisversorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung auch in Zukunft zu sichern. Alles Gewäsch, wohlklingende Worthülsen und Politikerphrasen, welche zu allem möglichen gut sind, nur nicht dafür, das Vertrauen der Bürger in unsere parlamentarische Demokratie zu stärken

(Dr. Peter Fülle)

 

 

Bericht eines Teilnehmers am öffentlichen Hearing am 14.01.2011

 

Als Teilnehmer am Hausärzte Hearing heute in München möchte ich Euch allen eine kurze Zusammenfassung mit einigen persönlichen Anmerkungen senden, um Euch auf dem Laufenden zu halten.

 

Am Anfang zeigte sich schon gegen 9.00 Uhr, eine Stunde vor Beginn, dass die Organisation schlecht vorbereitet oder gewollt an ihre Grenzen stieß.  Es wurde ein Saal gewählt der mit 5 Stuhlreihen a 25 Plätze bestückt war. Von diesen Plätzen waren 60 Plätze reserviert für Mitglieder des Landtages und der Presse. Die restlichen Plätze waren schon belegt und ca 150 Hausärzte wurden in Räume abgeschoben von denen

1 Raum nur eine tonlose Übertragung bot. Um unsere Vertreter nicht in eine schlechte Position zu drängen ,wurde  besonnen auf Deeskalation gesetzt, nicht jedoch ohne Nachdruck auf diesen Missstand hinzuweisen. So suchten wir uns in dem 2.Raum einen Eckplatz um die Statements der einzelnen Beteiligten zu hören. Einen Vorteil hatte dieser Extraraum aber doch, man konnte zwischendurch schon mal einen Applaus spenden und auch Protestrufe loswerden. Im Hauptsaal hatte sich  Landtagspräsidentin MdL Stamm dieses verbeten.

 

Die Diskussion wurde von Herrn Dr. Söder neutral geleitet, jedoch betonte er in jedem zweiten Satz, „ der Ausstieg war der falsche Weg“.

Mit diesen immer wieder  vorgetragenen Satz wird deutlich, wie angsterfüllt die Politik auf uns schaut, und welche einzigartige Chance wir vergeben haben.

 

Unsere beiden hausärztlichen Vertreter Dr.Geis und Dr.Krombholz hatten einen unglaublich schwierigen Part in der Diskussion, konnten aber in allen ihren Antworten überzeugen und unsere Position souverän halten. Dafür gebührt Ihnen unsere Hochachtung und Anerkennung. . Ihrer Souveränität ist es zu verdanken, dass es heute nicht zu einem Tribunal gegen uns Hausärzte werden konnte.

 

Wer sich alles im Original ansehen möchte, kann dies unter dem Link http://www.stmug.bayern.de/aktuell/hausaerzte_hearing.htm gerne über sich ergehen lassen.

 

Die Statements der Kassenvertreter Dr. Platzer ,Dr. Langejürgen und Frau König Vorsitzende  des BKK Landesverbandes waren zum größten Teil nichts sagend, ohne verbindliche Angebote aber immer wieder erfüllt mit der Forderung von einem Ausstieg für immer   abzuschwören. In keiner Äußerung war ein Verhandlungsangebot mit dem Willen auch ein Verhandlungsziel zu erreichen zu erkennen. Ein einheitlicher Vertrag wurde unisono abgelehnt mit fadenscheinigen Argumenten wie Vertragsvielfalt, Qualität, Probleme der ländlichen Versorgung etc. die uns nicht neu waren. Lediglich der Vertreter der LKK erkannte die Vorteile eines einheitlichen Vertrages.

 

Die für mich unpassendste Äußerung des Tages war aus dem Mund von Frau König zu vernehmen. Sie zeigt deutlich welchen Stellenwert wir besitzen sollen – nämlich der Knecht der Kassen zu sein und sonst nichts weiter. Sie forderte  von der Politik dafür zu sorgen, dass wir in unseren Praxen mundtod gemacht werden, “jegliche politische Diskussion in den Hausarztpraxen müssen unterbleiben“ waren ihre Worte. Wie in der DDR, im Dritten Reich oder besser wie zu Zeiten der Sklaverei, sollte uns verboten werden über unsere Lage zu diskutieren, oder Veränderungen zu fordern. Eben weil wir in den Augen von Frau König immer noch die Sklaven der Kassen sind. Auch die Forderung, den Verband durch die Rechtsaufsicht in seinem Handlungsspielraum zu begrenzen, bezeugt keinen Willen, auf Augenhöhe mit uns verhandeln zu wollen.

 

Diese Einstellung war mir persönlich von Herrn Langejürgen schon bekannt, aber dass der Feind auch im BKK Bereich so gnadenlos über uns verfügen möchte, macht mir schon Sorge.

 

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir lange Verhandlungen oder besser gesagt Hinhaltungen über einen neuen Hausarztvertrag hinnehmen müssen, wenn das Sozialgericht die Kündigung für rechtmäßig erklärt. Uns bleiben dann nur noch die Verträge mit der Handvoll verbliebenen Kassen wie z.B. die BKK Bosch. Die Loyalität dieser wird sich nach dem Urteil jedenfalls zeigen.

 

Wir haben insgesamt durch den heutigen Tag erreicht, dass wir unsere Position wieder Aufrecht in der Öffentlichkeit vertreten können, und die andere Seite hat wiedermal ihr wahres Gesicht gezeigt.

(Ein Kollege aus dem Landkreis Bayreuth) 

 

 

 

06.01.2011 18:45

Als Antwort auf: Re: Hausärzte-Hearing schon am 14. Januar

Immer diese Politiker - und dann noch von der FDP

Sehr geehrter Herr Kollege,

auch wenn es unhöflich ist; ich kann dieses Geseiere nicht mehr hören. Da verstößt unsere "Premium-Kasse" in Bayern gegen jedes Recht, kürzt unsere schwer verdienten Honorare für das erste Halbjahr 2010, kündigt ebenso rechtswidrig fristlos den HzV-Vertrag, ignoriert erst einmal das SG München, das die AOK zur sofortigen Auszahlung der unrechtmäßig einbehaltenen Honoraranteile verurteilt (in meinem Fall ca. 13.000,- Euro) und dann erfahren wir als schlüssige Erklärung, dass die AOK mit diesen unglaublich dreisten und unrechtmäßigen Aktionen offensichtlich ihre Schulden beim Gesundheitsfond aus unserem Honorar zu finanzieren gedenkt. Als Schlichter in der Konfrontation mit dieser und anderen, deutsche Gesetze ignorierenden Kassen soll ausgerechnet der Staatsminister eingesetzt werden, der sich in Bad Gögging als oberster Artenschützer der bayerischen Hausärzte feiern ließ, um dann Partei der körperschaftlichen Rechtsbrecher zu ergreifen, und der die durch das SGB V entrechteten Vertragsärzte, die die Ketten der Knechtschaft abstreifen wollten (Entschuldigung, Frau Kollegin Kuhn, Hausärztin und Bürgermeisterin (SPD) in Bayreuth und Ex-Mitglied im BHÄV), massiv bedrohte. Nein danke, verarschen kann ich mich selber gut genug und das jeden Tag!

(Dr. Peter Fülle; Beitrag in www.hausarzt.de)

 

 

 

Zum „Ausstieg“ der Hausärzte; „Ein Scherbenhaufen bleibt“

 

In der Weihnachtsausgabe des „Kurier“ vom 24.12.2010 ist u.a. wieder einmal zu lesen, mit dem beabsichtigen kollektiven Ausstieg der Hausärzte habe Dr. Hoppenthaller beabsichtigt, die Kassen zum Abschluss „neuer, noch besser dotierter Hausarztverträge“ zu zwingen. Es ist deprimierend, mit welcher Beharrlichkeit in der Presse solche Falschmeldungen verbreitet werden.

Die Verträge zur „Hausarztzentrierten Versorgung“ (HzV) sind im Sozialgesetzbuch V im §73 b festgelegt.  Alle gesetzlichen Krankenkassen sind danach verpflichtet , solche Verträge anzubieten und mit einem Partner abzuschließen, der dazu von mindestens 50% der Hausärzte beauftragt wurde. In Bayern wurde dazu durch die überwältigende Mehrheit der Hausärzte der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) mandatiert, da die „Kassenärztliche Vereinigung Bayerns“  (KVB) als Körperschaft öffentlichen Rechts und damit verlängerter Arm des Gesundheits- und Sozialministeriums nicht das Vertrauen der Mehrzahl der Hausärzte besaß. Nur die AOK Bayern war bereit, einen HzV-Vertrag  nach 73b des SGB V abzuschließen, die anderen Kassen mussten in einem Schiedsverfahren durch einen Schlichterspruch dazu gezwungen werden. Somit war in Bayern nur der HzV-Vertrag mit der AOK Bayern das Ergebnis einer Verhandlung zwischen der AOK und dem BHÄV, die anderen Verträge wurden den Kassen ebenso wie dem BHÄV per Schiedspruch „verordnet“. Im verhandelten HzV-Vertrag mit der AOK war eine  maximale Vergütung pro eingeschriebenem Versicherten in Höhe von 84 Euro pro Quartal (also für 3 Monate hausärztliche Versorgung) vereinbart worden. Diese maximal 84 Euro pro eingeschriebenem Versicherten und Quartal  müssen natürlich erst „erarbeitet“ werden, darüber hinausgehende Honoraranforderungen, z.B. durch gesondert abrechenbare Leistungskomplexe, werden nicht vergütet. Für den Bereich der Ersatzkassen legte der Schiedsspruch ein durchschnittliches maximales Honorar von 76 Euro pro eingeschriebenem Versicherten und Quartal fest. Die geringere Honorarobergrenze wurde vom Schlichter damit begründet, dass erfahrungsgemäß bei den Versicherten der Ersatzkassen eine geringere Morbidität zu bedienen sei, d.h., der Versorgungsbedarf und damit Behandlungsumfang der in der AOK versicherten Patienten ist höher als der für Versicherte der Ersatzkassen. Diese Verträge wurden ab Juli 2010 wirksam. Dennoch teilte uns die AOK im September mit, dass sie unsere maximal mögliche Vergütung unter Berufung auf eine „Meistbegünstigungsklausel“ im HzV-Vertrag rückwirkend zum Januar 2010 von 84 auf 76 Euro absenke. Das Geld wurde gleich einbehalten, so dass ich für die ersten 6 Monate von 2010 rund 13.000,- Euro weniger Honorar erhielt als eigentlich im Vertrag vereinbart war. In einem Urteil des SG München von Anfang Dezember wurde festgestellt, dass diese rückwirkende Honorarkürzung nicht rechtmäßig sei, und die AOK zur sofortigen Nachzahlung verurteilt. Dies ist bis heute nicht geschehen.  Um die AOK gegenüber den Ersatzkassen nicht schlechter zu stellen, hat der BHÄV der AOK einen HzV-Vertrag mit einer auf 76 Euro abgesenkten Vergütung angeboten, der dafür eine garantierte Laufzeit bis Ende 2015 haben sollte. Es ist also nicht richtig, dass es um eine bessere Dotierung der Verträge ging, im Fall des AOK-Vertrages ist das Gegenteil richtig.  Die Antwort der AOK auf dieses Angebot war die einseitige, fristlose Kündigung des HzV-Vertrages, ohne dass die Hausärzte sich einer Vertragsverletzung schuldig  gemacht hätten. Und die Rechtsaufsicht schweigt dazu. Gesetze gelten in Deutschland offenbar nur, wenn sie gegen die Hausärzte bzw. deren Verband angewendet werden können, die Kassen stehen über dem Gesetz. Durch eine Änderung des § 73b SGB V hat die schwarzgelbe Koalition diesen in diesem Jahr  quasi ausgehebelt, alle Zusagen der Bayerischen   Staatsregierung, der 73b werde nicht angetastet, erwiesen sich als „Beruhigungspillen“. Bereits das Nachdenken über Alternativen der Zukunftssicherung als Reaktion darauf wird mit staatlichen Sanktionen belegt, wenn man dem BHÄV damit schaden kann.  Wird es irgendwann einmal möglich sein, dass die Medien diese Sachverhalte korrekt und nicht fehlerhaft darstellen?

Inzwischen scheinen sich die Gründe dafür, warum die AOK Bayern den bis Ende 2011 abgeschlossenen HzV-Vertrag fristlos und nach meiner Meinung rechtswidrig gekündigt hat, klarer zu werden: die AOK Bayern ist von einem Sozialgericht dazu verurteilt worden, rund 91 Millionen Euro zu viel erhaltene Beitragsgelder an den Gesundheitsfond zurück zu zahlen. Die Hausärzte hätten demnach die Ehre, für die Verbindlichkeiten der AOK das Geld aus ihren Honoraren zur Verfügung stellen zu dürfen. Pfui Deibel!

Dr. med. Peter Fülle, Hausarzt                                                                                                                          

(Mitglied im BHÄV als „Indianer“, nicht als „Häuptling“)

 

 

MEDIKAMENTENREGRESS

 

Das Thema „Medikamentenregress“ ist sicher vielen Patienten auch bekannt. Es handelt sich dabei um Strafzahlungen, die der Arzt aus seinem Privatvermögen zu leisten hat, wenn er nach Ansicht der Prüforgane „unwirtschaftlich“ verordnet hat. Der Arzt soll also Medikamente aus seiner Tasche zahlen, die er seinen Patienten verordnet hat. Es handelt sich nicht um eine Rückforderung von Honorar, das ihm zuvor bezahlt worden ist. Ein solcher Vorgang hat Niedersachsen zu einem tragischen Ausgang geführt.

 

 

Dazu der Kommentar eines Hausarztes aus Hessen:

 

 

Vielleicht helfen Ihnen diese Bericht beim Verständnis dafür, warum so viele deutsche Ärzte ins Ausland gehen und die Niederlassung als Hausarzt in diesem unseren Land nur noch etwas für Menschen mit starken Nerven ist.

(Warmensteinach, 26.12.2009)

 

 

 

Zukunft der Hausärzte – Landgemeinden bald arztfrei?

 

Das neue Sondergutachten des „Sachverständigenrat zur Entwicklung im Gesundheitswesen“ das unlängst der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben wurde, zeichnet ein wenig freundliches Bild der Zukunft der Bevölkerung betreffend die medizinische Basisversorgung.

 

Für das Jahr 2050 rechnen die Sachverständigen mit mehr als 4 Millionen Pflegebedürftigen, etwa doppelt so vielen wie es dem heutigen Stand entspricht. Dem gegenüber stellt das Gutachten fest, dass „die flächendeckende primärärztliche Versorgung auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist“. Dabei seien Hausärzte wegen des demographischen Wandels, also der Umkehr der Alterspyramide und einer weiteren Zunahme älterer Menschen in unserem Staat, und dem damit einhergehenden Anstieg  chronischer Erkrankungen von enormer Bedeutung (zitiert aus dem „Deutschen Ärzteblatt, Heft 28-29, „Mit dem Taxi zum Hausarzt“). Nach einer Umfrage der Berliner Charité unter Medizinstudenten im sog. „praktischen Jahr“ wollen nur noch 7% Hausärzte werden, wegen der im hausärztlichen Bereich als besonders belastend angesehenen Arbeitsbedingungen, vor allem wegen der mit dem Hausarztberuf verbundenen langen Wochenarbeitszeit. 

 

Da im Bereich der Allgemeinmedizin der Anteil der Hausärztinnen ansteigt, wird dadurch die Versorgung auf dem Land in Zukunft noch schwieriger werden, weil ein geringeres Angebot an Kindergärten, Schulen und adäquaten Arbeitsplätzen für die Lebenspartner die Ansiedlungs-bereitschaft in einer Landgemeinde reduzieren könnte.

 

Der Sachverständigenrat spricht sich daher neben einer besseren Bezahlung der Hausärzte für den Ausbau hausärztlicher „Versorgungszentren“ aus, denen sich auch Fachärzte anschließen könnten. „Rollende Fahrdienste, also Taxen oder Busse, könnten die Patienten von ihrem Wohnort in die maximal 30 Minuten entfernten Primärversorgungszentren bringen. Es gibt auch den Vorschlag, Praxen in den Gemeinden tageweise mit Ärzten aus umliegenden Kliniken zu besetzen.

 

Was bedeutet die für Warmensteinach? Der derzeitig im Ort niedergelassene Hausarzt und Verfasser dieser Zeilen ist 61 Jahre alt und wird in gut 4 bis längstens 5 Jahren in den Ruhestand wechseln. Alle Bemühungen, einen möglichen Nachfolger zu finden, der in den nächsten Jahren als Partner in der Praxis mitarbeitet, um nach meinem Ausscheiden  diese weiter zu führen, waren bislang nicht mit Erfolg gekrönt. Ich habe mit der Gemeinde die Möglichkeit besprochen, dass ich beim Ende meiner Praxistätigkeit mein Praxis-Wohngebäude für den Fall, dass ein eventueller Nachfolger nicht bereit oder in der Lage wäre, die Immobilie käuflich zu erwerben, in das Eigentum der Gemeinde übergebe, die das Haus dann an meinen Nachfolger vermieten könnte und meiner Frau und mir statt eines Kaufpreises eine (zeitlich befristete) Leibrente auszahlt, welche durch die Mieteinnahmen mehr als gegenfinanziert wäre.  Der Grund für diese Überlegung ist, dass ich mit der zu erwartenden Rente aus der Ärzteversorgung ein Haus dieser Größe nicht gut halten könnte und dies auch nicht möchte. Andererseits ist die Situation für niederlassungswillige, junge Kollegen so, dass diese nicht unbedingt bereit sind, sich durch den Ankauf einer Immobilie zu Beginn des Berufslebens als Selbständiger und Freiberufler erheblich zu verschulden - dafür sind die Zeiten zu unsicher geworden. So hatte ich es als eine vorteilhafte Lösung sowohl für die Gemeinde als auch für mich angesehen, die Möglichkeit zu schaffen, einem zwar niederlassungs- aber nicht kaufwilligen Nachfolger für meine Praxis ein Praxis- und Wohngebäude in idealer Praxislage anbieten zu können, womit die Zukunft der hausärztlichen Versorgung vor Ort gesichert werden könnte und meine Frau und ich im Alter nicht durch die Verwaltung der  Immobilie belastet wären. Ich halte diesen Vorschlag für fair und angemessen. Warmensteinach wäre auch bei einem Rückgang der Einwohnerzahl auf 2.000 Einwohner in den nächsten Jahren als „Fremdenverkehrsgemeinde“  grundsätzlich ein guter Standort für eine hausärztliche Praxis, sofern die allgemeinen politischen Rahmenbedingungen nicht noch widriger werden.

 

Es ist entgegen aller Lippenbekenntnisse der Bundes- und Landespolitiker nicht sicher, ob von den politischen Entscheidungsträgern nicht eine ganz andere medizinische Versorgungslandschaft angedacht  ist, in der freiberufliche Haus- und Facharztpraxen gar nicht mehr vorkommen. Dann müssen eben weitere Wege zum nächsten Versorgungszentrum (bis 30 Minuten Fahrzeit, da muss das Zentrum ja gar nicht schon in Weidenberg stehen…) in Kauf genommen werden. Die Schweden sollen damit zufrieden sein.  

(Dr. med. Peter Fülle, 11.07.2009)

 

 

IGEL – Leistungen: Stacheln oder Nutzen ?

 

„Frau/Herr Doktor, ich möchte von Kopf bis Fuß untersucht werden – bitte alle Laborwerte kontrollieren“ – mit solchen Wünschen wird jeder Hausarzt des öfteren konfrontiert. Und wer versteht nicht die Sorgen der Menschen um ihre Gesundheit. Doch ist der Kassen- oder Vertragsarzt gehalten, alle Untersuchungen und Behandlungen auf „das Maß des Notwendigen“ zu beschränken. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nicht eine „optimale“ (was immer das sein mag), sondern eine den Erfordernissen gerecht werdende und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit gehorchende Versorgung sichergestellt.                                                                                                                                 Bestimmte Leistungen gehören nicht zum Versorgungsauftrag der GKV und dürfen daher vom Vertragsarzt auch nicht „auf Chipkarte“ abgerechnet werden, dazu gehören z.B. Beratungen und Impfungen vor Fernreisen, Untersuchungen von Kindern wegen der Aufnahme in den Kindergarten, sportmedizinische Beratungen und Untersuchungen sowie alle Untersuchungen und Atteste im Zusammenhang mit der Berufsausbildung – und –Eignung, für den Erwerb von Führerscheinen und anderes mehr.                                 Leistungen, die zwar im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Behandlung sinnvoll wären, die aber nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören, werden als IGEL-Leistungen bezeichnet: der „Igel“ steht dabei für „Individuelle Gesundheitsleistungen“.                                                                                                                             Vorsorgeuntersuchungen wie die zur Früherkennung von Krebskrankheiten oder die sog. „Gesundheitsuntersuchung“ ab dem 35. Lebensjahr dürfen nur in vorgeschriebenen Abständen zu Lasten der GKV durchgeführt werden, die Krebsvorsorge einmal jährlich, die „Gesundheitsuntersuchung“ alle 2 Jahre. Der Umfang der Untersuchungen ist dabei festgelegt. So sind Ultraschalluntersuchungen als „Screening“ bei den Vorsorgeuntersuchungen nicht vorgesehen und nicht zu Lasten der GKV abrechenbar (z.B. die Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen bei der Vorsorgeuntersuchung von Frauen, die der Prostata bei der Vorsorgeuntersuchung des Mannes), sofern sich nicht aus der Schilderung der Beschwerden bzw. aus dem Untersuchungsbefund der Verdacht auf eine Erkrankung ergeben hat, welcher die Geräteuntersuchung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erforderlich (und abrechenbar) macht.                                                                                                                                                                                                 Bei den Augenärzten sind es die Screeninguntersuchungen auf den Grünen Star (Glaukom), welche nicht zu Lasten der GKV vorgesehen sind und daher nur als „Privatleistung“ durchgeführt werden können. Ist ein Glaukom bekannt oder besteht der Verdacht auf ein Glaukom, dann sind die Augendruckmessungen natürlich „Kassenleistungen“. Werden „Gesundheitsuntersuchungen in jährlichem Abstand ohne konkreten Krankheitsverdacht gewünscht, so ist die „eingeschobene“ Gesundheitsuntersuchung eine „Privatleistung“. Oder es besteht die Möglichkeit, im Rahmen sog. „Hausarztverträge“ zusätzliche Angebote wie die jährliche Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen zu können (z.B. für Versicherte der AOK oder der Barmer Ersatzkasse).

Eines muss aber gesagt werden: alle wegen eines Krankheitsverdachtes oder einer bestehenden Erkrankung erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen sind „Kassenleistungen“. Ihr Arzt muss sich bei deren Erbringung aber an die Gebote der Wirtschaftlichkeit halten. Wenn zum Erreichen des Therapiezieles verschiedene, gleich wirksame Methoden zur Verfügung stehen, so ist der Arzt gehalten, die kostengünstigere Variante zu wählen. Leider ist es dabei unerheblich, was im „Goldenen Blatt“ oder anderen, eher nicht zur Medizinischen Fachpresse gehörenden Zeitschriften geschrieben und angepriesen wird. Leistungen, die über das Maß des Notwendigen und Wirtschaftlichen hinausgehen können nur als Privatleistung erbracht oder verordnet werden.                                                                                                                                          Lassen Sie sich aber nicht „einigeln“; wenn Ihnen zur Untersuchung und Behandlung von bestehenden Erkrankungen und Beschwerden nur noch Privatleistungen angeboten und empfohlen werden, dann sprechen Sie zunächst mit einem Arzt Ihres Vertrauens oder auch mit Ihrer Krankenkasse. So gehören erforderliche Operationen wegen eines Grauen oder Grünen Stars auch weiter zu den Kassenleistungen. Akupunktur ist in manchen Fällen in der Hand des Geübten eine hilfreiche Behandlungsmethode, Untersuchungen haben günstige Effekte ergeben, z.B. bei Schmerzen durch Verschleiß der Kniegelenke, doch es gibt auch viele Behandlungsmethoden, die im Rahmen der GKV bei rücken- und hüftschmerzgeplagten Menschen angewendet werden können. Denken Sie daran: auch in der Medizin gilt die Binsenweisheit „Jeder Krämer lobt seine Ware“.

(Dr. med. P. Fülle, März 2001 - und gilt weiter 2011 – nur die Hausarztverträge sind überwiegend gekündigt)